Kürzlich wurde in den U.S. eine Frau mit einer mächtigen Geldstrafe gebüsst weil sie illegal Musik runtergeladen hat. Der Fall hat grosse Proteste v.a. auf Blogs ausgelöst.
Als Schweizer hat man da gut Lachen, denn im Vergleich zu der Gesetzgebung in den U.S. ist bei uns das Downloaden für den eigenen Gebrauch erlaubt.
Dass dem wirklich so ist hat heute Herr Dr. Leaderach in der Patentvorlesung an der ETHZ aufgezeigt.
Bei Filmen oder auch MP3’s geht es um sog. Werke mit Urheberrechten. In der Schweiz lautet die Definition eines Werkes wie folgt:
Die Anerkennung des Urheberrechts wird im Art. 9 definiert:
Spannend wird’s dann im Art. 19 welcher die erlaubte Verwendung regelt:
Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
Und die entscheidende Bestimmung steht in Art. 20:
Das heisst nichts anderes als, dass das Downloaden für den eigenen Gebrauch (!) legal und kostenfrei ist.
Super, jetzt kann ich also auch in der RWI (Rechtswissenschaften) Bibliothek mein Azureus starten ;)